Tierseuchenkasse NRW
News und Aktuelles 27.01.2014Auch kleine Tierzahlen müssen gemeldet werden(c) proplantaHannover - Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. weiter SchlagworteTierseuchenkasse Tierseuchenkasse-NRW Tierseuchenkasse-Nordrhein-Westfalen Tierbestand Weitere Artikel zum Thema Stabile Schweinebestände in Sachsen-Anhalt02.03.2024weiterlesen Weizenfläche in Spanien nahezu unverändert07.03.2024weiterlesen Getreideanbaufläche 2024 so gering wie noch nie14.03.2024weiterlesen Zuckermaisernte 2023: Fläche leicht rückläufig, Erntemenge gestiegen01.03.2024weiterlesen Heimisches Soja - Kaum als Lebensmittel vermarktet 28.04.2024weiterlesen