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09.01.2015

Meldepflicht gilt auch für Hobby-Tierhalter

Tierbestand
(c) proplanta

Münster - Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden.


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