Tierhalter
News und Aktuelles 09.01.2015Meldepflicht gilt auch für Hobby-Tierhalter(c) proplantaMünster - Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. weiter SchlagworteTierseuchenkasse Meldung-Tierzahlen Meldefrist-Tierzahlen Tiere-melden-wo Welche-Tiere-müssen-gemeldet-werden Tierbestandsdaten Tierbestand-melden Tierbestand Tierbestand-Hobbyhalter Hobbyzüchter-Meldepflicht Weitere Artikel zum Thema Größere EU-Getreideernte erwartet10.05.2024weiterlesen Getreideanbaufläche 2024 so gering wie noch nie14.03.2024weiterlesen Mäßige Getreideernte in Australien bestätigt10.03.2024weiterlesen Sonnenblumensaat - Welthandel deutlich rückläufig 27.04.2024weiterlesen Etwas mehr Schafe in Sachsen-Anhalt09.03.2024weiterlesen